Der Gesetzgeber schreibt vor:
Datenschutz und -sicherheit
Wenn Sie mit einem Customer Relationship Management System arbeiten wollen, gibt es folgendes zu beachten: § 9 BDSG
Zusammengefasst: Prüfen Sie alle technischen und organisatorischen Maßnahmen der CRM-Software, um die Erfüllung der Vorschriften des Gesetzes einzuhalten:
Was muss ein CRM-System können?
- 1. Zutrittskontrolle durch zertifizierte Datenverarbeitungsanlagen
- 2. Zugangskontrolle durch Zugriffsschutz für die Informationstechnik (persönliche Passwörter, Sicherheitsabfragen,...)
- 3. Zugriffskontrolle durch individuelle Zugriffsberechtigung (Individuelle Rechtevergabe an Einzelpersonen oder Benutzergruppen)
- 4. Weitergabekontrolle durch SSL-Verschlüsselung oder andere Datenübertragungssicherheiten
- 5. Eingabekontrolle durch nachträgliches Prüfen der Eingaben, Veränderungen und des Entfernens von Daten
- 6. Auftragskontrolle durch Weisungsvorgabe Ihrer im Auftrag verarbeiteten Daten
- 7. Verfügbarkeitskontrolle durch Papierkorb- oder Backup-Funktionen
- 8. Trennungskontrolle durch unterschiedliche Verwendungsmöglichkeiten gleicher Daten
Was muss ich beachten?
Der CRM-Software Anbieter muss sich nach dem Gesetz richten, dennoch sind Sie verpflichtet dies zu prüfen und später die vorgegebenen Möglichkeiten korrekt anzuwenden.
Einarbeitung kostet immer Zeit und meistens noch 1-2 Schulungen. Bedenken Sie dies beim Kauf Ihrer angestrebten Software-Lösung.